Zahlt der Arbeitgeber meinen Umzug?

Wir wissen, was zu beachten ist, wenn Ihr Arbeitgeber die Umzugskosten übernimmt. Natürlich machen wir alles für Sie so einfach wie möglich.

Wir beraten Sie persönlich, und Sie erhalten ein unverbindliches und kostenloses Angebot, das Sie Ihrem jetzigen oder zukünftigen Arbeitgeber zur Genehmigung vorlegen können. Sobald Sie die Kostenübernahmebestätigung erhalten haben und den Auftrag erteilen, haben Sie mit finanziellen Leistungen nichts mehr zu tun, die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrem Arbeitgeber.

Wenn Sie für eine Behörde tätig sind oder tätig werden sollten, erstellen wir die Abrechnung selbstverständlich nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG).

Als Angehöriger der Bundeswehr müssen Sie die Bedingungen des Bundesministeriums für Verteidigung beachten. Wir sind als Vertragspartner des BMVg mit dem Prozedere Bundeswehrumzug bestens vertraut und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Mülker macht Ihren Umzug so angenehm und bequem wie möglich!

Umzugskosten Arbeitgeber