Wohnungsgeberbescheinigung – Anmelden und Ummelden nach dem Umzug

Nach einem Umzug führt der erste Weg oftmals zum Einwohnermeldeamt. Bei einem Umzug nach Dortmund sind z.B. die Bürgerdienste (das Einwohnermeldeamt) der Stadt Dortmund zuständig. Wer eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Bei der Anmeldung müssen von den zuziehenden Personen der Personalausweis und/oder Reisepass vorgelegt werden.

Neu: Ab dem 1. November 2015 Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung

Bei der Anmeldung oder Ummeldung eines Wohnsitzes muss ab November zusätzlich die Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. Als Umzugsunternehmen in Dortmund informieren wir unsere Kunden über dieses neue Bundesmeldegesetz, das ab dem 1.11.2015 in Kraft tritt. Die Änderungen sind vor allem für Vermieter, bzw. für alle wichtig, die einer Person Wohnraum zur Verfügung stellen. Die Vorlage ist eine schriftliche Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug in der neuen Stadt oder Gemeinde.
Schlüssel für den Umzug in die neue Wohnung.

Wann muss eine Wohnungsgeberbescheinigung augefüllt werden?

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist notwendig bei
einem Einzug
  • in eine neue Mietwohnung
  • in ein gemietetes Haus
oder dem Auszug aus einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus,
  • mit neuem Wohnsitz im Ausland,
  • ohne neuen Wohnsitz im Inland (Wohnungslosigkeit),
  • die eine Nebenwohnung ist und die Hauptwohnung beibehalten bleibt.

Muster für die Wohnungsgeberbescheinigung

Kostenloser Download: Muster Wohnungsgeberbescheinigung

Dieses Muster Wohnungsgeberbescheinigung können Sie sich gerne ausdrucken und bei der Anmeldung verwenden.

Sie können die Bescheinigung auch selbst erstellen, die Form ist unwichtig. Folgende Angaben sollten in der Wohnungsgeberbestätigung auf jeden Fall enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen
Wohnungsgeberbescheinigung